249. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
Auf Grund der §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II. Nr. 45/2015, wird wie folgt geändert:
§ 36 lautet:
„§ 36. Im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind für die in der Steiermark liegenden, in der Verordnung genannten ehemaligen Gemeinden die Gemeindegrenzen, die vor Inkrafttreten des Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetzes - StGsrG, LGBl 31/2014 (Stichtag: 31.12.2014) gegolten haben, maßgeblich. Dies gilt für Anträge auf Studienbeihilfe im Sommersemester 2015 und in den Studienjahren 2015/16 und 2016/17.“
Mitterlehner
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