140. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung - L-AVO geändert wird
Auf Grund des § 15e Abs. 1 Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2015 wird die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung - L-AVO, BGBl. II Nr. 10/2010, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 280/2014, wie folgt geändert:
1. Im Titel der Verordnung sowie in den §§ 2, 3 und 7a wird jeweils der Ausdruck „(EWG) Nr. 3821/85“ durch den Ausdruck „(EU) Nr. 165/2014“ ersetzt.
2. In § 6 wird der Ausdruck „von zuständigen Stellen“ durch den Ausdruck „und nachweislich“ ersetzt.
3. In § 7 wird der Ausdruck „von Straßenbauämtern“ durch den Ausdruck „und nachweislich von Straßenerhaltern oder von Unternehmen, die von Straßenerhaltern beauftragt wurden,“ ersetzt.
4. In § 7a Z 2 wird der Ausdruck „Art. 15 Abs. 7“ durch den Ausdruck „Art. 36“ ersetzt.
5. In § 7a Z 3 wird nach dem Ausdruck „Anhang I B Kapitel III Punkt 6.2.“ der Ausdruck „oder Anhang I C Punkt 3.6.2.“ eingefügt.
6. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Der Titel der Verordnung sowie die §§ 2, 3, 6, 7 und 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2016 treten mit 15. Juni 2016 in Kraft.“
Stöger
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