133. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 geändert wird
Auf Grund des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2016, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Asylgesetzes 2005 (Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 - AsylG-DV 2005), BGBl. II Nr. 448/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 202/2015, wird - hinsichtlich des § 35 Abs. 3 nach Anhörung des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres - wie folgt geändert:
1. In § 2 entfällt in Abs. 3 der letzte Satz und wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Karten für Asylberechtigte werden als Karten auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage G ausgestellt. Die Karten für Asylberechtigte enthalten neben den in § 51a AsylG 2005 bezeichneten Daten eine Kartennummer.“
2. In § 2 Abs. 4 wird das Zitat „Abs. 1 bis 3“ jeweils durch das Zitat „Abs. 1 bis 3a“ ersetzt.
3. Dem § 12 wird nach Abs. 6 folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Anlagen A, C, D und G in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 133/2016, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
4. Die Anlage A lautet:
(siehe Anlage)
5. Die Anlage C lautet:
(siehe Anlage)
6. Die Anlage D lautet:
(siehe Anlage)
7. Nach Anlage F wird folgende Anlage G angefügt:
(siehe Anlage)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Sobotka
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