76. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll (BGBl. Nr. 347/1931, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 23/2012) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Malta | 17. November 2015 |
Montenegro | 15. Dezember 2015 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Montenegro das Ministerium für Justiz als die Verwaltungsbehörde notifiziert, an die Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Straftaten gemäß Art. 3 des Übereinkommens gestellt werden sollen.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Serbien am 18. März 2016 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 weiterhin an das Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll gebunden zu erachten.
Ostermayer
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