72. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark am 30. März 2016 die bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 116/2015) abgegebene Erklärung in Bezug auf Grönland1 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2016 zurückgezogen und gemäß Art. 24 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt, dass von diesem Zeitpunkt an das Übereinkommen auf Grönland Anwendung findet.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung2 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Ostermayer
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