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BGBl III 41/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

41. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

41. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der niederländischen Regierung hat die Ukraine11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2000. am 16. Oktober 2015 eine Erklärung22 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar. hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 126/2015) in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

Ostermayer

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