41. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der niederländischen Regierung hat die Ukraine1 am 16. Oktober 2015 eine Erklärung2 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 126/2015) in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Ostermayer
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