vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 40/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

40. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

40. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der niederländischen Regierung hat Tadschikistan11 Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Tadschikistan, kundgemacht in BGBl. III Nr. 10/2016. am 20. Februar 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 80/2015) hinterlegt.

Die Ukraine22 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 4/2004 und BGBl. III Nr. 137/2013. hat am 16. Oktober 2015 eine Erklärung33 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar. hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

Ferner hat Litauen44 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 172/1997. am 12. Jänner 2016 gemäß Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens seine zuständige Behörde wie folgt geändert:

  1. 1. Notare. Litauen hat die Ausstellung von Apostillen dezentralisiert und alle Notare als zuständige Behörde bestimmt;
  2. 2. Die Konsularabteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Weiters haben die Niederlande55 Kundgemacht in BGBl. Nr. 27/1968 idF BGBl. III Nr. 6/2014. am 19. Februar 2016 gemäß Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens nachstehende ergänzende Information bezüglich der zur Ausstellung der Apostille nach Art. 3 des Übereinkommens für Curaçao zuständigen Behörden notifiziert:

„Head of Data Processing, Ministry of Public Administration, Planning and Services".

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)