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BGBl III 28/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 455 AB 504 S. 64. BR: AB 9334 S. 840.)

28. Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

28.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 537/1986.

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]

Die Notifikationen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten des Protokolls erforderlichen innerstaatichen Voraussetzungen wurden am 16. Juli bzw. 17. August 2015 vorgenommen; das gegenständliche Protokoll ist mit 18. September 2015 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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