21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 21 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 9. Dezember 2015 bzw. 25. Jänner 2016; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2016 in Kraft.
Anlage 1
Ostermayer
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