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BGBl III 210/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

210. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

210. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Andorra am 16. November 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 123/2016) hinterlegt und anlässlich dessen Vorbehalte11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. erklärt und Erklärungen abgegeben.

Drozda

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