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BGBl III 17/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

17. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden

17. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden

Die Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden (BGBl. III Nr. 189/2015) wurde von Spanien am 22. Dezember 2015 unterzeichnet.

Ostermayer

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