17. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
Die Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden (BGBl. III Nr. 189/2015) wurde von Spanien am 22. Dezember 2015 unterzeichnet.
Ostermayer
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