18. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 115/2015) wurde von Liechtenstein am 15. September 2015 unterzeichnet.
Ostermayer
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