171. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 113/2016) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Dschibuti | 23. Juni 2016 |
Kambodscha | 8. September 2016 |
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Kambodscha gemäß Art. 64 Abs. 5 des Vertrages erklärt, dass es sich durch Art. 59 nicht als gebunden betrachtet.
Drozda
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