159. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“)
Nach einem Berichtigungsverfahren des Depositärs des Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik, vom 23. März 2010 ist der Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), BGBl. III Nr. 132/2009, zuletzt berichtigt durch BGBl. III Nr. 156/2016, wie folgt berichtigt worden:
Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind
Protokoll Nr. 1
Artikel 1 Nummer 14
Folgender Buchstabe wird nach dem Buchstaben f eingefügt:
- „f a)In Artikel 20, der Artikel 19 wird, wird der Satzteil „auf die Mitglieder der Kommission“ ersetzt durch „auf den Präsidenten des Europäischen Rates“.
Es wird folgender Absatz angefügt:
„Sie finden auch auf die Mitglieder der Kommission Anwendung.““
Drozda
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