158. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. September 2016 in Kraft.
Anlage 1
Drozda
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