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BGBl III 123/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

123. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

123. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Israel am 9. Mai 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 31/2016) hinterlegt und anlässlich dessen Vorbehalte11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. erklärt und Erklärungen abgegeben.

Drozda

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