120. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO hat der Südsudan am 9. März 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. Nr. 60/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 156/2014) hinterlegt und anlässlich dessen erklärt, sich nicht an die Bestimmungen des Art. 16 Abs. 1 betreffend andere Beiträge als den zusätzlichen freiwilligen Beiträgen gebunden zu erachten.
Drozda
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