118. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten den anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt1 gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 83/2016) für weitere drei Jahre wie folgt erneuert:
- — Dänemark am 28. April 2016 beginnend ab 1. August 2016,
- — Niederlande (für den europäischen Teil) am 24. Juni 2016 beginnend ab 1. November 2016 und
- — Schweden am 21. Juni 2016 beginnend ab 1. Dezember 2016.
Drozda
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