116. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
116.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
[Anhang I bis XIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV, XV-A bis XV-C in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV-D in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XVI bis XXVI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXVII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXVIII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXIX bis XXXIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXXV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll I in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll II und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll III in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll IV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang I bis XIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV, XV-A bis XV-C in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV-D in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XVI bis XXVI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXVII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXVIII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXIX bis XXXIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXXV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll I in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll II und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll III in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll IV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 464 Abs. 2 mit 1. Juli 2016 in Kraft.
Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 260 vom 30.8.2014 S. 4, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Kern
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