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BGBl III 116/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 580 AB 757 S. 85. BR: AB 9432 S. 844.)

116. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

116.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

[Anhang I bis XIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV, XV-A bis XV-C in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV-D in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI bis XXVI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVIII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXIX bis XXXIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXXV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll III in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll IV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I bis XIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV, XV-A bis XV-C in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV-D in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI bis XXVI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXVIII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXIX bis XXXIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXXV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll III in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll IV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 464 Abs. 2 mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 260 vom 30.8.2014 S. 4, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Anlage 9

Anlage 9 

Anlage 10

Anlage 10 

Anlage 11

Anlage 11 

Anlage 12

Anlage 12 

Anlage 13

Anlage 13 

Anlage 14

Anlage 14 

Anlage 15

Anlage 15 

Anlage 16

Anlage 16 

Anlage 17

Anlage 17 

Anlage 18

Anlage 18 

Anlage 19

Anlage 19 

Anlage 20

Anlage 20 

Anlage 21

Anlage 21 

Anlage 22

Anlage 22 

Anlage 23

Anlage 23 

Anlage 24

Anlage 24 

Anlage 25

Anlage 25 

Anlage 26

Anlage 26 

Anlage 27

Anlage 27 

Anlage 28

Anlage 28 

Kern

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