115. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
115.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
[Anhang I bis XIII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XVI bis XXI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXII bis XXXIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll I und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll II in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll III und IV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang I bis XIII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XVI bis XXI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XXII bis XXXIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll I und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll II in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll III und IV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 431 Abs. 2 mit 1. Juli 2016 in Kraft.
Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 261 vom 30.8.2014 S. 4, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Kern
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