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BGBl III 115/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 579 AB 756 S. 85. BR: AB 9431 S. 844.)

115. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

115.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

[Anhang I bis XIII in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI bis XXI in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII bis XXXIV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll III und IV in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang I bis XIII in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XVI bis XXI in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XXII bis XXXIV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll I und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll II in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll III und IV in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 431 Abs. 2 mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 261 vom 30.8.2014 S. 4, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Anlage 9

Anlage 9 

Anlage 10

Anlage 10 

Anlage 11

Anlage 11 

Anlage 12

Anlage 12 

Anlage 13

Anlage 13 

Anlage 14

Anlage 14 

Anlage 15

Anlage 15 

Anlage 16

Anlage 16 

Anlage 17

Anlage 17 

Anlage 18

Anlage 18 

Anlage 19

Anlage 19 

Anlage 20

Anlage 20 

Kern

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