89. Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007, BGBl I Nr. 55/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2014, wird wie folgt geändert:
1. In § 8a Abs. 5 wird die Wortfolge „gemäß Art. 26 Abs. 6 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 “ durch die Wortfolge „gemäß Art. 26 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 “ ersetzt.
2. Nach § 19 Abs. 7 werden folgende Abs. 7a und 7b eingefügt:
„(7a) Erwachsen dem Bundesverwaltungsgericht bei einer Amtshandlung Barauslagen, so hat dafür der Beschwerdeführer aufzukommen. § 76 AVG ist sinngemäß anzuwenden.
(7b) Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch eine von ihm zu bestimmende, sachlich in Betracht kommende Behörde durchführen oder ergänzen lassen.“
Fischer
Faymann
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