83. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wurde von der Katholischen Kirche hinsichtlich der 1. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Heinisch-Hosek
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