396. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung geändert wird
Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung, BGBl. II Nr. 278/2007, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ ersetzt.
2. In § 1 Abs. 1 wird zwischen der Wortfolge „bei der Ausübung ihrer Tätigkeit„ und der Wortfolge „das Wohl des zu Betreuenden zu achten“ das Wort „auf“ eingefügt.
3. § 5 entfällt.
4. Der bisherige Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
5. Dem § 6 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 396/2015 tritt mit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung, BGBl. II Nr. 396/2015, in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 außer Kraft“.
Mitterlehner
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