389. Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Justiz zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz - NEUFÖG), geändert wird
Aufgrund des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Justiz zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz - NEUFÖG), BGBl. II Nr. 483/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2008, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Verordnung lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Justiz zum Neugründungs-Förderungsgesetz betreffend die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben (KMU-Übertragungs-Förderungsverordnung)“
2. In der gesamten Verordnung wird das Zitat „NEUFÖG“ durch das Zitat „NeuFöG“ ersetzt.
3. In § 2 Abs. 4 wird die Zahl „15“ durch die Zahl „5“ ersetzt.
4. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „(NeuFö 3)“.
5. Nach § 4 wird folgender § 5 samt Überschrift angefügt:
„Inkrafttreten
§ 5. § 2 Abs. 4 in der Fassung des BGBl. II Nr. 389/2015, tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Schelling Brandstetter
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