37. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV)
Aufgrund des § 102a Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2014 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 26/2015, wird verordnet:
Die Kontrollgerätekartenverordnung, BGBl. II Nr. 48/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 wird wie folgt geändert:
1. Im § 6 Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „70 Euro“ durch die Wortfolge „45 Euro“ ersetzt.
2. Im § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „14 Euro“ durch die Wortfolge „9 Euro“ ersetzt.
3. Der bisherige Text des § 8 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Als neuer Absatz 2 wird angefügt:
„(2) § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2015 tritt mit 1. März 2015 in Kraft.“
Stöger
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