132. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission
Auf Grund des § 41 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes, BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr.96/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Jedem stimmberechtigten Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.
§ 2. Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission, welches nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 40 Euro für jede angefangene halbe Stunde; dieses Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 160 Euro.
§ 3. Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.
Stöger
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