97.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in ukrainischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 11. August 2014 bzw. 27. Mai 2015 (Erhalt wurde mit 28. Mai 2015 bestätigt) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 27. Juni 2015 in Kraft.
Faymann
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