74. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten haben die Niederlande am 3. März 2015 die Annahme des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 239/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 76/2014) in Bezug auf Aruba erstreckt, welche gemäß Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens mit 1. Juni 2015 wirksam wird.
Ostermayer
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