48. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 126/2014) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
El Salvador | 9. Februar 2015 |
Mosambik | 1. Oktober 2014 |
Niger | 7. November 2014 |
Türkei | 26. März 2015 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Mexiko am 11. Juli 2014 seinen anläßlich des Beitritts erklärten Vorbehalt1 zu Art. 31 des Übereinkommens zurückgezogen; die noch verbleibenden Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind weiterhin aufrecht.
Ostermayer
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