188. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 137/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 147/2015) wurde von Slowenien am 2. November 2015 unterzeichnet.
Ostermayer
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