187. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ukraine am 2. Dezember 2015 ihre Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 50/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 263/2013) hinterlegt.
Ostermayer
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