180. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Moldau am 9. November 2015 das Europäische Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen (BGBl. Nr. 248/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 199/2014) unterzeichnet und seine Annahmeurkunde hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung1 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Ostermayer
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