169. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Gambia am 8. Juli 2015 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 200/2014) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 am 20. April 2015 den Geltungsbereich dieses Übereinkommens auf Anguilla ausgedehnt.
Ostermayer
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