200. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 213/2013) hinterlegt:
Weiters hat Vietnam2 am 8. Februar 2014 seine Erklärung1 gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens abgeändert.
Ferner hat das Vereinigte Königreich3 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 3. Oktober 2014 mitgeteilt, dass das Übereinkommen auch auf Bermuda Anwendung findet.
Ostermayer
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