163. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 5. November 2015 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2015) hinterlegt.
Ostermayer
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