140. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
140.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertragstext in spanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. Juni 2013 bzw. 9. September 2015 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 mit 9. September 2015 in Kraft getreten.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)