129. Protokoll zur Abänderung des am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
129.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zur Abänderung des am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in belarussischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 des Protokolls wurden am 18. Juni 2015 bzw. 1. Juli 2015 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß seinem Art. 4 mit 1. Oktober 2015 in Kraft.
Faymann
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