vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl I 17/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

17. Bundesgesetz: Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
(NR: GP XXV RV 16 AB 30 S. 12 .)

17. Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung von Gerät und Versorgungsgütern, die den Vereinten Nationen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) zur Verfügung gestellt wurden, im Wert von insgesamt 166 000 Euro an die Vereinten Nationen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)