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BGBl II 47/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

47. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS

47. Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung AHS geändert wird

Auf Grund des gemäß § 82b Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2013, weiterhin anzuwendenden § 37 SchUG in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 wird verordnet:

Die Prüfungsordnung AHS, BGBl. II Nr. 174/2012, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 34 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 432/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 211/2008, ist auf Reifeprüfungen bis zum Wirksamwerden dieser Verordnung gemäß § 35 Abs. 1 sowie auf die Wiederholung von solchen Reifeprüfungen auch über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens hinaus weiterhin mit der Maßgabe anzuwenden, dass abweichend von § 28 Abs. 2 Z 1 die Vorlage der Aufgabenstellungen für die schriftlichen Klausurarbeiten im Haupttermin im Schuljahr 2013/14 bis spätestens acht Wochen nach Beginn des zweiten Semesters zu erfolgen hat.“

2. Dem § 35 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 34 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 47/2014 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

Heinisch-Hosek

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