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BGBl II 278/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

278. Verordnung: Fachkräfteverordnung 2015

278. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2015 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2015)

Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

§ 1. Im Jahr 2015 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:

  1. 1. Fräser/innen
  2. 2. Schwarzdecker/innen
  3. 3. Dreher/innen
  4. 4. Landmaschinenbauer/innen
  5. 5. Dachdecker/innen
  6. 6. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  7. 7. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  8. 8. Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
  9. 9. Werkzeug-, Schnitt- u. Stanzenmacher/innen
  10. 10. Sonstige Spengler/innen
  11. 11. Techniker/innen für Starkstromtechnik

§ 2. Die Bezeichnung der im § 1 genannten Berufe folgt der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft, mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2015 gestellt werden.

Hundstorfer

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