268. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Berücksichtigung des ordentlichen Zivildienstes in der Grundausbildung für den Exekutivdienst geändert wird
Auf Grund des § 6b Abs. 5 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679/1986 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 163/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Berücksichtigung des ordentlichen Zivildienstes in der Grundausbildung für den Exekutivdienst, BGBl. II Nr. 100/2012, wird wie folgt geändert:
1. § 2 entfällt.
2. Die Überschrift des § 3 lautet:
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
3. In § 3 enthält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2014 außer Kraft.“
Mikl-Leitner
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