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BGBl III 24/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

24. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

24. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 280/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Côte d'Ivoire

10. Jänner 2014

 

Japan11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesen Vertragswerken - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].

20. Jänner 2014

 

Tuvalu

18. Dezember 2013

 

Venezuela

 

24. September 2013

Ostermayer

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