249. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (BGBl. III Nr. 77/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2014) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Indonesien | 30. September 2014 |
Jemen | 13. Oktober 2014 |
Portugal | 25. September 2014 |
San Marino | 16. Dezember 2014 |
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten erklärt, sich nicht an Art. 23 Abs. 1 des Übereinkommens gebunden zu erachten:
Indonesien, Jemen.
Ferner hat Indonesien anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärt, dass Art. 4 dieses Übereinkommens den Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen für jegliche Mittel oder Zwecke betreffend nicht als unterstützend, ermutigend, duldend, rechtfertigend oder legitimierend ausgelegt werden soll.
Ostermayer
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