vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 249/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

249. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

249. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (BGBl. III Nr. 77/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2014) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Indonesien

30. September 2014

Jemen

13. Oktober 2014

Portugal

25. September 2014

San Marino

16. Dezember 2014

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten erklärt, sich nicht an Art. 23 Abs. 1 des Übereinkommens gebunden zu erachten:

Indonesien, Jemen.

Ferner hat Indonesien anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärt, dass Art. 4 dieses Übereinkommens den Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen für jegliche Mittel oder Zwecke betreffend nicht als unterstützend, ermutigend, duldend, rechtfertigend oder legitimierend ausgelegt werden soll.

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)