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BGBl III 243/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

243. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

243. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Grenada am 10. Dezember 2014 seine Zustimmung notifiziert, durch die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. III Nr. 37/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 185/2014), gebunden zu sein.

Ostermayer

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