225. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Freuen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 220/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 9/2014) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Afghanistan | 15. August 2014 |
Angola | 19. September 2014 |
Barbados | 11. November 2014 |
Eritrea | 25. September 2014 |
Sierra Leone | 12. August 2014 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Eritrea nachstehenden Vorbehalt erklärt:
„Der Staat Eritrea erachtet sich nicht an die Bestimmungen des Art. 15 Abs. 2, der die Beilegung von Streitigkeiten dieses Protokolls betreffend regelt, gebunden.“
Ostermayer
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