206. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Jemen am 13. Oktober 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (provisorische Anwendung BGBl. Nr. 885/1995, definitives Inkrafttreten BGBl. Nr. 524/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 224/2013) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande1 den Geltungsbereich des Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 23. Juli 2014 auf Aruba ausgedehnt.
Ostermayer
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