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BGBl III 205/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

205. Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
(NR: GP XXII RV 1345 AB 1526 S. 154. BR: AB 7590 S. 736.)

205.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

[Vertragstext in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Vertragstext in französischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Genehmigungsurkunde zur Änderung der Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1967., beschlossen anlässlich der 20. Diplomatischen Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Den Haag, 14. bis 30. Juni 2005), wurde am 7. August 2006 bei der niederländischen Regierung hinterlegt.

Laut Mitteilung der niederländischen Regierung ist die Änderung der Satzung für alle Mitglieder am 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Neben Österreich waren mit Stand vom 1. Jänner 2007 nachstehende Staaten Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht:

Ägypten, Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Chile, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Macao), Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Malaysia, Malta, Marokko, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland (ohne Tokelau), Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Suriname, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Nach Mitteilungen der niederländischen Regierung haben seit dem Inkrafttreten folgende weitere Staaten sowie folgende internationale Organisation die geänderte Satzung angenommen:

Staaten/Organisation:

Datum der Hinterlegung der Annahmeurkunde:

Aserbaidschan

29. Juli 2014

Burkina Faso

16. Oktober 2013

Costa Rica

27. Jänner 2011

Ecuador

2. November 2007

Europäische Union22 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Vertragswerk - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 01].

3. April 2007

Indien

13. März 2008

Mauritius

19. Jänner 2011

Philippinen

14. Juli 2010

Sambia

17. Mai 2013

Singapur

9. April 2014

Vietnam

10. April 2013

Einer weiteren Mitteilung der niederländischen Regierung zufolge haben die Niederlande am 18. Oktober 2010 nachstehende Erklärung abgegeben:

„Das Königreich der Niederlande bestand aus drei Teilen: den Niederlanden, den Niederländischen Antillen und Aruba. Die Niederländischen Antillen bestanden aus den Inseln Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius und Saba. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf als Teil des Königreichs der Niederlande zu bestehen. Seit diesem Tag besteht das Königreich aus vier Teilen: den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Curaçao und Sint Maarten genießen ebenso wie Aruba - und bis 10. Oktober 2010 die Niederländischen Antillen - innerhalb des Königreichs innere Selbstverwaltung.

Es handelt sich hier um eine Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des Königreichs der Niederlande. Das Königreich der Niederlande bleibt unverändert das Völkerrechtssubjekt, mit dem völkerrechtliche Übereinkommen abgeschlossen werden. Die Änderung der Struktur des Königreiches hat daher keine Konsequenzen für die Gültigkeit der für die Niederländischen Antillen vom Königreich ratifizierten internationalen Übereinkommen. Diese Übereinkommen, einschließlich etwaiger gemachter Vorbehalte, gelten weiterhin für Curaçao und Sint Maarten.

Die übrigen Inseln, die Teil der Niederländischen Antillen waren - Bonaire, Sint Eustatius und Saba - wurden Bestandteil der Niederlande und bilden als solche „den karibischen Teil der Niederlande“. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkommen gelten auch weiterhin für diese Inseln; jedoch wird nunmehr die Regierung der Niederlande die Verantwortung für die Umsetzung dieser Übereinkommen übernehmen.“

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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