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BGBl III 195/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

195. Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang
(NR: GP XXII RV 866 AB 937 S. 109. BR: AB 7255 S. 722.)

195.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
  2. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang

[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[Deutscher Anhang siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriften siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 54 Abs. 1 des Abkommens wurde am 5. Juli 2005 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 54 Abs. 1 mit 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Faymann

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