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BGBl III 194/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

194. Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte
(NR: GP XXIV RV 868 AB 951 S. 85. BR: AB 8405 S. 790.)

194.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
  2. 2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassungen sowie die indonesische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel Abkommenstext siehe Anlagen]

[Geschehensklausel Schlussakte siehe Anlagen]

[Unterschriftsseite Abkommenstext siehe Anlagen]

[Unterschriftsseite Schlussakte siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 48 Abs. 1 des Rahmenabkommens wurde am 26. Jänner 2011 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Art. 48 Abs. 1 mit 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 125 vom 26.04.2014 S. 17, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Faymann

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