175. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 281/2013) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Äthiopien | 25. März 2014 |
Haiti | 9. September 2014 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 am 29. April 2014 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Jersey ausgedehnt.
Ostermayer
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