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BGBl III 175/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

175. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

175. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 281/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Äthiopien

25. März 2014

Haiti

9. September 2014

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 69/2011. am 29. April 2014 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Jersey ausgedehnt.

Ostermayer

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